Thüringer Denkmallandschaft

Die geschichtlichen Zeugnisse Thüringens zu bewahren und zu fördern, hat sich unsere 1997 gegründete Gesellschaft zum Ziel gesetzt. Unsere Mitglieder sind Privatpersonen, örtliche Fördervereine aber auch Firmen und Institutionen, denen das reiche Erbe an Schlössern und Gärten, Burgen und anderen Denkmälern der Architektur- und Baugeschichte besonders am Herzen liegt.

Veranstaltungen, spezielle Führungen und die Herausgabe von Publikationen sollen helfen, diese kulturellen Zeugnisse der eineinhalb Jahrtausende umspannenden Geschichte Thüringens ins Bewusstsein der Gegenwart zu rücken. Nur durch öffentliches und privates Engagement wird es uns gelingen, diese auch für nachfolgende Generationen zu erhalten.

Sie können die weitere Arbeit unserer Gesellschaft mit ihrer Spende oder durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen.Unser Verein ist beim Amtsgericht Rudolstadt unter der Nummer 422 im Vereinsregister eingetragen und vom Finanzamt Gera als gemeinnützig anerkannt. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich abzugsfähig.

oben: Schloss Dornburg

unten: Schloss Heidecksburg

oben: Schloss und Park Altenstein

unten: Theater im Schloss Sondershausen

Beitragsordnung

1 Beitragshöhe

Die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen ergibt sich aus den Paragraphen 6 bis 10 der Satzung der Gesellschaft. Grundsätzlich wird den Mitgliedern der Gesellschaft die Festlegung der Beitragshöhe in Form der Selbsteinstufung überlassen. Die Mindest-Beiträge werden wie folgt festgesetzt:

  • Einzelmitglieder
    • 30 Euro
  • Ehepaare oder eheähnliche Partnerschaften mit gleicher Anschrift und Bankverbindung
    • 40 Euro
  • Juristische Personen
    • 60 Euro

2 Fälligkeit, Zahlungsweise

(1) Der Beitrag wird jährlich als Einmalzahlung zum 31. März des jeweiligen Jahres fällig.

Für das Jahr des Ausscheidens aus der Gesellschaft wird der volle Beitrag (Paragraph 5 der Satzung) erhoben.

(2) Der Beitrag ist durch die Mitglieder der Gesellschaft bis zum Fälligkeitstag auf das Konto der Gesellschaft zu überweisen.

Die Möglichkeit zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren wird gewährt. Bei neuen Mitgliedern ohne Lastschrifteinzug beginnt die Mitgliedschaft erst mit Eingang des erste Mitgliedsbeitrags.

(3) Sofern der Mitgliedsbeitrag nach der 2. Mahnung nicht gezahlt wurde, erlischt die Mitgliedschaft in der Gesellschaft.

(4) Über die jährlichen Leistungen wird eine Spenden-Bescheinigung erteilt.

Innerhalb einer Epoche gibt es keinen Standpunkt, eine Epoche zu betrachten.

Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832)

Aktivitäten

Dokumente zur geplanten Fusion der Schlösserstiftungen

Vorstand

1. Vorsitzende

Marion Walsmann

2. Vorsitzender

Jörg Kellner

3. Vorsitzender und Schriftführer

Heiko Bartholomäus

Förderkreissprecher

N.N.

Geschäftsführer

Dieter Höhnl

Wissenschaftliche Leiterin

Dr. Doris Fischer

Justitiar

Prof. Dr. jur. Frank Fechner